Gasthaus - Pension "Zum Spälterwald" in Oberzent / Odenwald

Speisekarten

Öffnungszeiten


täglich: 8:00 - 22:00 Uhr
Ruhetag: Mittwoch + Donnerstag
An Feiertagen geöffnet

Der 2 Sonntag im Monat ist geschlossen.



Warme Küche:
11:30 - 14:00 Uhr
17:30 - 20:00 Uhr

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für die Erbringung von Leistungen sowie die Überlassung von Konferenzräumen zur Durchführung von Veranstaltugnen für alle mit diesen zusammenhängenden weiteren Lieferungen und Leistungen. Sie gelten in gleicher Weise für die Überlassung sonstiger Räume und Flächen in mit dem Hotel verbundenen Veranstaltungsbereichen. Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Gastes (einheitliche Bezeichnung für den Veranstalter/Besteller/Gast etc.) werden auch dann, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde, nicht Vertragsinhalt.

1. Vertragsverhältnis
Die Reservierung von Räumen und Flächen sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit der Bestätigung durch das Hotel für beide Parteien bindend oder falls diese aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist mit der Bereitstelltung. Die Reservierung von Räumen oder Flächen begründet ein Mietverhältnis. Eine Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung von Hotelzimmern zu anderen als Wohnzwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Wird die Reservierung durch einen Dritten vorgenommen, so wird auch dieser, ungeachtet einer wirksamen Bevollmächtigung durch den Gast, Vertragspartner und haftet für alle sich aus diesem Vertrag erhobenen Verbindlichkeiten neben dem Gast als Gesamtschuldner.


2. An- und Abreise
Gebuchte Zimmer stehen dem Gast bei Anreise ab 15:00 Uhr und am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung. Die Bestimmung der dem Gast zuzuweisenden Räume erfolgt am Anreisetag durch das Hotel und ist nur auf die Zimmerkategorie festzulegen, nicht aber auf bestimmte Zimmer. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel Ziegelruh das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu. Der Gast wird gebeten bei einer vorgesehenen Abreise nach 11:00 Uhr dem Empfang dies spätestens bis 22:00 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen. Bei einer Abreise bis 18:00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis, nach 18:00 Uhr der volle Zimmerpreis zu bezahlen.

3. Preise
Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Soweit gesetzliche Mehrwertsteuer anfällt, ist sie in den Preis eingeschlossen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Gastes. War ein Festpreis vereinbart und liegen zwischen Vertragsabschluß und Leistungserbringung mehr als vier Monate, so behält sich das Hotel das Recht vor, eine angemessene Preisänderung vorzunehmen.
Das Hotel behält sich vor Gäste in vergleichbare Zimmertypen zu buchen, es besteht somit kein Anspruch auf bestimmte Zimmer.


4. Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen des Hotels auf Grund dieses Vertrages sind binnen 15 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. In jedem Fall kann das Hotel vom Gast eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen. Bei Überschreitung von genannter Zahlungsfrist kommt der Gast in Verzug, ohne daß es einer Mahnung bedarf. Ab Verzugseintritt ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Für Mahnungen die nach Verzugseintritt erfolgen, kann in jedem Einzelfall eine Mahngebühr von € 10,00 verlangt werden.


5. Rücktritt und Stornierung
Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger vom Hotel nicht zu vertretenden Hinderungsgründe, insbesondere solche außerhalb der Einflußsphäre des Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß dem Gast Ersatzansprüche zustehen. Nimmt der Gast das bestellte Zimmer ohne rechtzeitig mitzuteilen (72 Stunden vor Anreisetermin) nicht in Anspruch, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises des ersten Reisetages inkl. der ersten Übernachtung verpflichtet, ohne daß es auf den Grund der Verhinderung ankommt die weiteren Tage werden mit 80 % des Gesamtpreises berechnet. Im übrigen gelten folgende Stornierungsbedingungen.

  • Storno bis 4 Wochen vor Anreise - 10% der Übernachtungskosten
  • Storno bis 2 Wochen vor Anreise - 30% der Übernachtungskosten
  • Storno weniger als 14 Tage vor Anreise - 60 % der Übernachtungskosten
  • Nichtanreise oder vorzeitige Abreise - 80% der Übernachtungskosten

Nutzen Sie eine Stornoversicherung um alle Eventuallitäten abzusichern

Wird eine Gruppenbuchung ab 15 Personen komplett storniert, erhöhen sich die vorgenannten %- Sätze um jeweils 10 %. In allen Fällen bleibt dem Gast der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höhren Schadens vorbehalten.


6. Haftung
Das Hotel bemüht sich um eine pünktliche Ausführung von Weckaufträgen, die Rechtzeitigkeit und Richtigkeit von Nachrichtenübermittlungen und eine rechtzeitige Überbringung von Warensendungen aller Art. Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes, nachgesandt. Andernfalls werden die Sachen nach Ablauf einer einmonatigen Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr dem lokalen Fundbüro übergeben. Aus oben genanntem Absatz ergibt sich keinerlei Haftung des Hotels. Sofern dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz oder an einem anderen Ort, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch ein Verwahrungsvertrag nicht zustande. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht. Das Hotel haftet nur für unmittelbare Schädem am Fahrzeug, die auf einem bei Überlassung des Parkplatzes bereits bestehenden Mangel des Platzes beruhen, höchstens jedoch bis zu € 25.000,00, je Fahrzeug einschl. Zubehör. Der Schaden muss spätestens im Zeitpunkt des Verlassens des Hotelgrundstückes gegenüber dem Hotel angezeigt werden.


7. Allgemeines
Eine unwirksame Geschäftsbedingung wird von den Parteien unverzüglich durch eine wirksame ersetzt werden, die nach ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Abweichendes oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 64720 Michelstadt.